Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Vermietung von Büromöbeln durch die Reoffice GmbH an gewerbliche Kunden.
Konkrete Vertragsbedingungen erhalten Mietinteressenten mit dem individuellen Angebot. Bei Abweichungen zwischen diesen AGB und einem unterzeichneten Mietvertrag gehen die Bestimmungen des Mietvertrags vor.
Inhaltsverzeichnis
- Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
- Vertragsschluss und Mindestlaufzeit
- Mietzins und Zahlungsbedingungen
- Lieferung, Montage und Selbstabholung
- Eigentum und Eigentumsschutz
- Sorgfaltspflichten des Mieters
- Versicherung der Mietsachen
- Haftung für Schäden
- Mängel, Reparaturen und Service
- Vertragslaufzeit und vorzeitige Beendigung
- Rückgabe der Mietsache
- Zahlungsverzug und Insolvenz
- Höhere Gewalt
- Datenschutz
- Schlussbestimmungen
1) Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") der Reoffice GmbH, Tillmanngasse 5, 1220 Wien, FN 482999v Handelsgericht Wien (nachfolgend „Vermieter") gelten ausschließlich für Mietverträge über Büromöbel und damit verbundene Dienstleistungen mit Unternehmen im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 KSchG (nachfolgend „Mieter").
1.2 Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG werden nicht abgeschlossen. Die Reoffice FLEX-Mietangebote richten sich ausschließlich an gewerbliche Kunden und juristische Personen.
1.3 Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.4 „Mietsache" im Sinne dieser AGB sind sämtliche vom Vermieter zur Verfügung gestellten Möbel und Einrichtungsgegenstände gemäß individuellem Mietvertrag, einschließlich aller Add-ons (z. B. Phone-Booth, Akustik-Trennwand, Schrank, Meeting-Tisch).
2) Vertragsschluss und Mindestlaufzeit
2.1 Die Darstellung der Mietangebote auf der Website bueromoebelmieten.at sowie im Online-Konfigurator stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Mieter (invitatio ad offerendum).
2.2 Der Mietvertrag kommt zustande durch:
- schriftliche Bestätigung des vom Vermieter erstellten individuellen Mietangebots durch den Mieter (per E-Mail, Post oder elektronischer Signatur), oder
- Unterzeichnung eines vom Vermieter vorgelegten Mietvertrags durch beide Parteien.
2.3 Die Mindestlaufzeit beträgt je nach gewähltem Tarif 12, 18 oder 24 Monate, gerechnet ab dem Tag der vollständigen Lieferung der Mietsache. Die genaue Laufzeit ergibt sich aus dem individuellen Mietvertrag.
2.4 Der Mieter erhält den Vertragstext nach Vertragsschluss in Textform (E-Mail oder Post). Eine Speicherung des Vertrags durch den Vermieter erfolgt für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.
3) Mietzins und Zahlungsbedingungen
3.1 Sämtliche Preise verstehen sich netto in Euro, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 20 %).
3.2 Der monatliche Mietzins ergibt sich aus dem gewählten Paket (FLEX REFURBED, FLEX BASIC, FLEX PREMIUM oder FLEX Homeoffice), der Anzahl der Arbeitsplätze, gewählten Add-ons sowie der Vertragslaufzeit. Die genaue Höhe ist im individuellen Mietvertrag festgehalten.
3.3 Der Mietzins ist monatlich im Voraus, jeweils bis zum 5. Werktag des Monats, fällig. Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift oder Überweisung auf das im Mietvertrag genannte Bankkonto.
3.4 Einmalige Logistikkosten (Lieferung Bordsteinkante, Montage, Rücktransport) werden mit der ersten Monatsrechnung in Rechnung gestellt, sofern nicht abweichend vereinbart.
3.5 Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 456 UGB für unternehmensbezogene Geschäfte) sowie eine Mahnpauschale gemäß § 458 UGB zu verlangen.
4) Lieferung, Montage und Selbstabholung
4.1 Die Lieferung der Mietsache erfolgt nach Wahl des Mieters:
- Frei Bordsteinkante in ganz Österreich gegen Pauschalentgelt gemäß individuellem Angebot,
- Mit Montage ausschließlich in Wien und im 50-km-Umkreis gegen zusätzliches Entgelt pro Arbeitsplatz, oder
- Selbstabholung kostenlos im Lager des Vermieters in 1220 Wien, Tillmanngasse 5, nach Terminvereinbarung.
4.2 Die Lieferzeit beträgt in der Regel 7 bis 10 Werktage ab Vertragsschluss, vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Mietsache. Verbindliche Liefertermine bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
4.3 Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass am vereinbarten Liefertermin Zugang zu den Anlieferflächen besteht. Verzögerungen oder zusätzliche Aufwände durch Hindernisse, die in den Verantwortungsbereich des Mieters fallen (z. B. nicht zugängliche Stiegenhäuser, fehlende Anlieferzeitfenster, nicht freigemachte Räume), können dem Mieter gesondert in Rechnung gestellt werden.
4.4 Bei Lieferung „frei Bordsteinkante" geht das Tragen, Transportieren und Aufstellen ab der Bordsteinkante in den Verantwortungsbereich des Mieters über.
5) Eigentum und Eigentumsschutz
5.1 Die Mietsache verbleibt während der gesamten Mietdauer und auch danach im uneingeschränkten Eigentum des Vermieters. Der Mieter erlangt zu keinem Zeitpunkt Eigentum an der Mietsache.
5.2 Der Mieter ist nicht berechtigt, die Mietsache zu veräußern, zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder Dritten zu überlassen. Die Untervermietung an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters unzulässig.
5.3 Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Eingriffen Dritter in die Mietsache hat der Mieter den Vermieter unverzüglich zu informieren und alle erforderlichen Maßnahmen zur Geltendmachung des Eigentums des Vermieters zu unterstützen.
5.4 Eine Verbindung der Mietsache mit Gebäuden oder anderen Sachen, die zu einer Wesentlichkeitsverbindung führen würde, ist unzulässig.
6) Sorgfaltspflichten des Mieters
6.1 Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache pfleglich und ausschließlich gemäß ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch (Verwendung als Büromobiliar in Innenräumen) zu nutzen.
6.2 Bauliche Veränderungen, das Anbringen von Aufklebern oder Beschriftungen, das Bohren von Löchern sowie sonstige nicht rückstandsfrei entfernbare Eingriffe sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters unzulässig.
6.3 Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache vor Witterungseinflüssen, übermäßiger Feuchtigkeit, Hitze, Sonneneinstrahlung sowie aggressiven Reinigungsmitteln zu schützen.
6.4 Schäden, Defekte oder ungewöhnliche Gebrauchsspuren sind dem Vermieter unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Kenntnis, in Textform zu melden.
7) Versicherung der Mietsachen
7.1 Der Mieter haftet während der gesamten Mietdauer für die Mietsache, einschließlich Zerstörung, Verlust, Diebstahl und Beschädigung, soweit nicht ausschließlich auf gewöhnliche Abnutzung zurückzuführen.
7.2 Der Vermieter empfiehlt dem Mieter ausdrücklich, die Mietsache während der Mietdauer in seine Betriebs- oder Geschäftsinhaltsversicherung aufzunehmen oder eine eigene Versicherung mit Deckung gegen Feuer, Einbruch, Wasser und Beschädigung abzuschließen. Die Mietsache ist als Eigentum Dritter zu deklarieren.
7.3 Eine Versicherung durch den Vermieter ist im Mietzins nicht enthalten.
8) Haftung für Schäden
8.1 Bei Beschädigungen, die über die gewöhnliche Abnutzung hinausgehen, ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter den entstandenen Schaden zu ersetzen. Die Höhe richtet sich nach den Reparaturkosten oder, sofern eine Reparatur nicht wirtschaftlich ist, nach dem Zeitwert der Mietsache.
8.2 Bei Verlust oder vollständiger Zerstörung der Mietsache schuldet der Mieter den Zeitwert zum Zeitpunkt des Verlusts.
8.3 Gewöhnliche Abnutzung im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs (z. B. leichte Sitzspuren auf Polstern, normale Schreibspuren auf Tischplatten) ist mit dem Mietzins abgegolten.
8.4 Die Haftung des Vermieters für Schäden des Mieters beschränkt sich - soweit gesetzlich zulässig - auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
9) Mängel, Reparaturen und Service
9.1 Treten an der Mietsache während der Mietzeit Mängel oder Defekte auf, hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich in Textform anzuzeigen.
9.2 Reparaturen aufgrund gewöhnlicher Abnutzung oder Materialfehler werden vom Vermieter kostenfrei durchgeführt. Die Reaktion erfolgt im Rahmen des Standard-Service innerhalb von 48 Stunden (Werktage) nach Eingang der Mängelmeldung per E-Mail.
9.3 Reparaturen, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Beschädigung oder Verschulden des Mieters notwendig werden, werden gegen Aufwand in Rechnung gestellt.
9.4 Während der Reparaturzeit kann der Vermieter dem Mieter eine vergleichbare Ersatzmietsache zur Verfügung stellen. Eine Mietzinsminderung wegen kurzfristiger Nicht-Verfügbarkeit (bis 14 Tage) ist ausgeschlossen.
9.5 Der Mieter ist nicht berechtigt, Reparaturen selbst oder durch Dritte durchführen zu lassen, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters.
9.6 Der optionale Service-Tarif FLEX Care erweitert die Standardleistungen um eine garantierte Reaktion innerhalb von 24 Stunden, einen jährlichen Ergonomie-Check vor Ort sowie eine Reinigung der Polster einmal jährlich. Die Konditionen ergeben sich aus dem individuellen Mietvertrag.
10) Vertragslaufzeit und vorzeitige Beendigung
10.1 Der Mietvertrag wird auf bestimmte Zeit (Mindestlaufzeit gemäß Punkt 2.3) geschlossen.
10.2 Eine ordentliche Kündigung während der Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen.
10.3 Eine vorzeitige Vertragsbeendigung durch den Mieter ist gegen Zahlung eines Restbetrags möglich. Dieser bemisst sich nach der Summe der noch offenen Monatsraten bis zum regulären Vertragsende, abzüglich allfälliger ersparter Aufwendungen des Vermieters. Die Berechnung erfolgt im Einzelfall und wird dem Mieter auf Anfrage transparent dargelegt.
10.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (insbesondere bei wesentlicher Vertragsverletzung der jeweils anderen Partei) bleibt unberührt.
10.5 Eine Verlängerung des Mietvertrags ist innerhalb der letzten drei Monate vor Vertragsende auf Anfrage des Mieters möglich. Die Konditionen werden zum Zeitpunkt der Verlängerung vereinbart.
10.6 Wird der Mietvertrag nicht verlängert und nicht rechtzeitig zum Vertragsende beendet, läuft das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit weiter und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
11) Rückgabe der Mietsache
11.1 Bei Vertragsende ist der Mieter verpflichtet, die Mietsache vollständig, im vertragsgemäßen Zustand und gereinigt an den Vermieter zurückzugeben.
11.2 Die Rückgabe erfolgt zu denselben Logistik-Konditionen wie die Lieferung. Der Mieter kann zwischen folgenden Optionen wählen:
- Abholung durch den Vermieter frei Bordsteinkante (gegen Pauschalentgelt analog zur Lieferung),
- Abholung mit Demontage durch den Vermieter (gegen Aufwand, ausschließlich in Wien und 50-km-Umkreis), oder
- Selbstanlieferung an das Lager des Vermieters in 1220 Wien (kostenfrei).
11.3 Der Rückgabetermin ist mindestens vier Wochen vor Vertragsende mit dem Vermieter zu vereinbaren.
11.4 Wird die Mietsache nicht oder nicht vollständig zum Vertragsende zurückgegeben, ist der Vermieter berechtigt, für jeden weiteren angefangenen Monat den vollen Mietzins als Nutzungsentschädigung zu verlangen, längstens bis zur tatsächlichen Rückgabe.
11.5 Bei Rückgabe wird die Mietsache vom Vermieter auf Vollständigkeit und Zustand geprüft. Festgestellte Schäden oder Fehlteile werden dem Mieter gemäß Punkt 8 in Rechnung gestellt.
12) Zahlungsverzug und Insolvenz
12.1 Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen mit zwei aufeinanderfolgenden Monatsraten ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag fristlos aufzulösen und die Herausgabe der Mietsache zu fordern.
12.2 Bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mieters oder bei Abweisung eines solchen Verfahrens mangels Masse ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen und die unverzügliche Herausgabe der Mietsache zu fordern.
12.3 Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter im Insolvenzfall den ungehinderten Zugang zur Mietsache zur Abholung zu gewähren und das Eigentum des Vermieters gegenüber Dritten (insbesondere Insolvenzverwaltung) ausdrücklich anzuerkennen und zu unterstützen.
13) Höhere Gewalt
13.1 Ereignisse höherer Gewalt (insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Pandemie, Streik, behördliche Anordnungen, Energieausfall, Lieferengpässe, die nicht im Verantwortungsbereich der Parteien liegen) entbinden die jeweils betroffene Partei für die Dauer der Beeinträchtigung von ihren Leistungspflichten.
13.2 Dauert das Ereignis länger als drei Monate an, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall sind bereits gezahlte Mietzinsen für noch nicht erbrachte Leistungszeiträume zurückzuerstatten; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
14) Datenschutz
14.1 Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters und seiner Ansprechpartner ausschließlich zur Vertragsabwicklung und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO und österreichisches Datenschutzgesetz).
14.2 Detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung.
15) Schlussbestimmungen
15.1 Auf den Mietvertrag sowie auf diese AGB findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
15.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Mietvertrag ist das sachlich zuständige Gericht in Wien.
15.3 Änderungen oder Ergänzungen des Mietvertrags und dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
15.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt die gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
15.5 Der Vermieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden dem Mieter mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Mieter nicht innerhalb von vier Wochen nach Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen.
Stand: April 2026 · Reoffice GmbH, Tillmanngasse 5, 1220 Wien · FN 482999v